Organe der Genossenschaft.

Vorstand Beitragsanzahl:  1

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.

Aufsichtsrat Beitragsanzahl:  1

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. Er kann jederzeit Berichterstattung vom Vorstand verlangen und selbst oder durch einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Genossenschaft sowie den Kassenbestand und die Bestände an Wertpapieren, Handelspapieren und Waren einsehen und prüfen.

Generalversammlung Beitragsanzahl:  24

Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus.

Satzung Beitragsanzahl:  1